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B2B-Leads in Deutschland: DSGVO-konformes Scraping 2026

Was in Deutschland rechtlich erlaubt ist, wie Sie Leads DSGVO-konform beschaffen, und welche Quellen für B2B wirklich liefern.

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Elliot Tram

Autor

Der deutsche Sonderfall

B2B-Leadgenerierung in Deutschland hat einen schlechten Ruf. Zu Unrecht. Die rechtliche Lage ist klar, wenn man sie liest. Dieses Guide erklärt, was erlaubt ist, was nicht, und wie Sie saubere B2B-Listen aufbauen, ohne Abmahnungen zu riskieren.

Die Rechtslage: DSGVO plus UWG

Zwei Rahmenwerke gelten parallel:

  1. DSGVO regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten (Name, E-Mail, Telefon)
  2. UWG § 7 regelt die Kontaktaufnahme, insbesondere Cold E-Mails und Anrufe

Das Scrapen öffentlich zugänglicher Daten aus LinkedIn, Google Maps oder Branchenverzeichnissen ist zulässig, wenn eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO vorliegt. Für B2B ist das typischerweise das berechtigte Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f).

Was Sie aber nicht dürfen: Ohne weitere Prüfung eine Cold E-Mail schicken. Das UWG verlangt eine Einwilligung oder eine mutmaßliche Einwilligung.

Die drei Quellen, die in Deutschland wirklich liefern

1. LinkedIn Sales Navigator

Das ist die wertvollste Quelle für DACH-B2B. Sie filtern nach Branche (WZ-Code-Logik), Unternehmensgröße, Entscheider-Titel und Region. 70% Ihrer deutschen Zielpersonen sind auf LinkedIn, vor allem in Tech, SaaS, Consulting, Finance.

Mit managed Scraping liefern wir bis zu 10.000 angereicherte Leads pro Suche, E-Mail-Trefferquote ~70%, Telefon ~40%.

2. Google Maps für lokale Betriebe

Für Handwerk, Einzelhandel, Gastronomie, lokale Dienstleister bleibt Google Maps die Goldgrube. Adressen, Telefonnummern, Websites, manchmal E-Mails, alle öffentlich zugänglich, in DSGVO-freundlichem Graubereich, weil es Gewerbedaten sind.

3. Handelsregister und Branchenverzeichnisse

Das Handelsregister ist öffentlich. Kombiniert mit Branchenverzeichnissen wie "Gelbe Seiten" oder spezialisierten Portalen bekommen Sie Firmendaten (Umsatz, Mitarbeiterzahl, Geschäftsführer) ohne DSGVO-Risiko, weil keine personenbezogenen Daten im Sinne der DSGVO.

Was in Deutschland nicht funktioniert

Ich sehe regelmäßig Growth-Teams, die amerikanische Outbound-Playbooks auf den deutschen Markt kopieren. Das geht schief, aus drei Gründen:

  1. Cold Calling an Privatpersonen ist per UWG verboten, auch bei B2B ist die Hürde hoch
  2. Scraping von XING ist technisch möglich, aber XING sperrt sehr aggressiv und die Reichweite ist klein
  3. Cold E-Mails ohne B2B-Kontext werden regelmäßig abgemahnt (200 bis 2000€ pro Fall)

Die saubere Methode: Scraping für Identifikation und Qualifikation, dann LinkedIn-Kontaktaufnahme oder händische Recherche für die E-Mail-Akquise.

Unser Vorgehen bei deutschen Kunden

Für DACH-Kunden liefern wir:

Lieferung in 48 Stunden bis 5 Werktagen, je nach Volumen. Wir unterschreiben einen AV-Vertrag auf Anfrage.

Fazit

Scraping in Deutschland ist legal, erfordert aber Sorgfalt bei der Kontaktaufnahme. Die meisten Probleme entstehen nicht beim Scraping selbst, sondern beim nachgelagerten Outreach. Bauen Sie Ihre Kontaktstrategie um LinkedIn und berechtigtes Interesse, und Sie haben keinen rechtlichen Graubereich zu fürchten.

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